Präambel

 

Ein gutes Zusammenleben, eine erfolgreiche Erziehung und Unterrichtsarbeit in der Schule sind nur dann zu erreichen, wenn bestimmte Verhaltensregeln von allen Beteiligten – Schüler/innen, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Eltern und übrigem Personal – anerkannt und eingehalten werden.

 

Allgemeine Werte wie Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit, Toleranz, Achtung vor dem anderen, seiner persönlichen Freiheit und seinem Eigentum sowie der Wille, das gesamte Schulgelände mit all seinen Einrichtungen zu schützen, sollen immer wieder in das Bewusstsein gerückt werden.

 

  •  Bitte alle Hinweisschilder beachten

 

  • Alle Kinder werden morgens am Schultor entlassen und nach Schulschluss dort empfangen

 

  •  Besucher (auch Eltern) holen sich während der Öffnungszeiten im Sekretariat einen Besucherausweis, wenn sie ein Anliegen haben und dafür ins Schulgebäude kommen

 

  • In den Schulgebäuden, insbesondere auf den Gängen langsam gehen und leise reden – andere haben evtl. noch Unterricht

 

  • Höfliches, freundliches, rücksichtsvolles Verhalten gegenüber allen Personen im Schulgebäude – dazu gehört auch das gegenseitige Grüßen, wenn man sich in der Schule morgens/vormittags trifft

 

  • Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes während des Schultages ist verboten

 

  • Fahrräder und Roller müssen auf dem Schulhof geschoben werden

 

  • Private Kraftfahrzeuge sind auf dem Schulgelände verboten

 

  • Sorgfältiger Umgang mit schulischem und privatem Eigentum

 

  • Verantwortungsvoller Umgang mit Müll: Abfälle gehören in entsprechende Mülleimer – Toiletten, Wände und Türen werden nicht bekritzelt oder eingeritzt, sondern sauber gehalten. Jede/r ist für die Sauberkeit auf unserem großen Schulgelände und in den Gebäuden verantwortlich.

  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht (morgens spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn, um entspannt den Tag zu beginnen)

 

  • Mobiltelefone und Smartwatches sind auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude auszuschalten und bleiben in den Taschen

 

  • Es gilt ein absolutes Verbot für Spiel- und Unterhaltungselektronik und Gegenständen, die andere verletzen können oder den Unterricht stören.