Krankheit und Beurlaubung

 

Falls Ihr Kind krank sein sollte, schreiben Sie bitte am 1. Tag der Krankheit vor Schulbeginn eine Email an krankmeldung@wtzberlin.de. Schreiben Sie bitte den Namen und die Klasse Ihres Kindes in die Email.


Ab dem 3. Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen vorliegen. Bei der Rückkehr Ihres Kindes in die Schule geben Sie ihm bitte eine Erklärung mit, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergeben. Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen zu vermerken und ggf. beim Schulamt zu melden. Wir können im Zweifelsfall ein ärztliches Attest einfordern.

 

Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichts- und Betreuungszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche. Für Ausnahmefälle müssen Sie rechtzeitig (drei Tage vorher) einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung bei der/dem Klassenlehrerin/Klassenlehrer stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt, da Ihr Kind schulpflichtig ist (siehe § 41ff. des Berliner Schulgesetzes). Für Beurlaubungen, die über drei Tage hinausgehen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag bei der Schulleitung.


Auch für regelmäßige Therapien (z.B. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie) stellen Sie rechtzeitig einen Antrag bei der Schulleitung und legen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der jeweiligen Therapieeinrichtung bei, die den Zeitraum und die Dauer der Therapie bestätigt. Diese dürfen nicht in der verpflichtenden Unterrichtszeit liegen, dürfen jedoch in außerunterrichtlichen Zeiten liegen, so kein Termin nach 16.00 Uhr möglich ist.
Beurlaubungen vor und nach den Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt (s. AV Schulbesuchspflicht I.1).